Dokumentation für den rechtmäßigen Aufenthalt von Nicht-EU-Bürgern im Schengenraum nach dem 10. April 2026

Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Ein- und Ausreisesystems (EES) ergeben sich einige Änderungen hinsichtlich der Art und Weise, wie Sie Ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Schengen-Raum dokumentieren müssen, wenn Sie eine Prüfungsbescheinigung beantragen. Bitte beachten Sie, dass der 10. April 2026 der Stichtag für diese Änderungen ist. Es wird zwischen Ein- und Ausreisen vor und nach diesem Datum unterschieden. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zur Dokumentation des rechtmäßigen Aufenthalts für Nicht-EU-Bürger im Schengen-Raum.

Dokumentation des rechtmäßigen Aufenthalts für Nicht-EU-Bürger im Schengen-Raum

  • Aufenthaltserlaubnis: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Schengen-Mitgliedsland besitzen, gilt dieses Dokument als Nachweis Ihres rechtmäßigen Aufenthalts im Schengen-Raum.

  • Visumpflichtiger Staatsangehöriger mit Ein- und/oder Ausreise vor dem 10. April 2026: Visumaufkleber im Reisepass zusammen mit einem physischen Einreisestempel.

  • Visumpflichtiger Staatsangehöriger mit Ein- und/oder Ausreise nach dem 10. April 2026: Visumaufkleber im Reisepass zusammen mit einem Ausdruck der Daten- und Ergebnisseite des EES-Visumrechners sowie Flugtickets/Boardingkarten.

  • Visumpflichtiger Staatsangehöriger, der vor Antragstellung nicht eingereist ist: Visumaufkleber im Reisepass zusammen mit einem Ausdruck der Daten- und Ergebnisseite des EES-Visumrechners für den geplanten Aufenthalt im Schengen-Raum.

  • Visumfreier Staatsangehöriger mit Ein- und/oder Ausreise vor dem 10. April 2026: Physischer Einreisestempel im Reisepass.

  • Visumfreier Staatsangehöriger mit Ein- und/oder Ausreise nach dem 10. April 2026: Ausdruck der Daten- und Ergebnisseite des EES-Visumrechners sowie Flugtickets/Boardingkarten.

  • Visumfreier Staatsangehöriger, der vor Antragstellung nicht eingereist ist: Ausdruck der Daten- und Ergebnisseite des EES-Visumrechners für den geplanten Aufenthalt im Schengen-Raum.

Weitere Informationen zum EES finden Sie unter folgendem Link: Ein- und Ausreisesystem (EES)  

Den EES-Visumrechner finden Sie hier: EES-Visumrechner